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Die Berufswahlentscheidung

Für blinde und sehbehinderte junge Menschen sowie für junge Menschen mit einer Autismus-Spektrum-Störung ist die Berufswahl besonders schwer. Sie wissen oft nicht, welche Berufe für sie in Frage kommen und wo sie später arbeiten können.
Neben den Arbeitsagenturen hilft auch das LWL-Berufsbildungswerk Soest, eine Einrichtung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), bei der Berufswahl.

Ziel

Blinde und sehbehinderte junge Menschen sowie junge Menschen mit einer Autismus-Spektrum-Störung bei der Vorbereitung auf eine Berufswahl zu unterstützen.
 

Angebote

  • Unterstützung bei der Berufswahlentscheidung durch geschultes Lehrpersonal des LWL-Berufsbildungswerks Soest einschließlich Ausbilderinnen und Ausbildern, Rehabilitationspädagoginnen und Rehabilitationspädagogen, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Erzieherinnen und Erziehern, Psychologinnen und Psychologen, Rehabilitationslehrerinnen und Rehabilitationslehrern sowie Fachberaterinnen und Fachberatern für optische und elektronische Sehhilfen inklusive Optikermeistern
  • Informationen und Beratung im persönlichen Gespräch mit den betroffenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie deren Eltern/ Erziehungsberechtigte
  • Beratungsgespräche in Schulen über die Möglichkeiten einer beruflichen Qualifizierung
  • Besichtigung der Ausbildungsräume des LWL-Berufsbildungswerks Soest sowie Gespräche mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  •  „Schnuppertag“ für blinde und sehbehinderte junge Menschen sowie junge Menschen mit einer Autismus-Spektrum-Störung, an dem sie die verschiedenen Abteilungen im LWL-Berufsbildungswerk Soest kennenlernen können
  • Arbeitserprobung: 20 Arbeitstage in einem Berufsfeld
  • Eignungsabklärung: 40 Tage in verschiedenen Berufsfeldern

 

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt in der Regel durch die Bundesagentur für Arbeit.

 

Finanzierung

  • Die Arbeitsagentur übernimmt die Lehrgangskosten gegebenenfalls mit Unterkunft und Verpflegung, sie zahlt die Fahrtkosten für An- und Abreise und zwei Familienheimfahrten im Monat
  • Es wird kein Ausbildungsgeld gezahlt
  • Eigene Pflichtversicherung zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung (ohne Arbeitslosenversicherung). Die Beiträge zahlt das Berufsbildungswerk in voller Höhe

 

Für nähere Fragen ist Ihre Ansprechpartnerin:

Annette Fecke
E-Mail: annette.fecke@lwl.org
Tel.: 02921 684-237