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Fachpraktiker/-in Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen (FpHWpoSL) nach §66 BBiG

Was macht man in diesem Beruf?

Bei besonderer Art und Schwere einer Behinderung ermöglichen Ausbildungsregelungen gemäß § 66 des Berufsbildungsgesetzes bzw. § 42r der Handwerksordnung eine qualifizierte Ausbildung, die auf bundeseinheitlichen Richtlinien und Standards basiert. Die Ausbildungsregelungen für den Beruf FpHWpoSL orientieren sich am anerkannten Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/in. Wesentliche Ausbildungselemente sind ein individueller Rehaplan, die rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation des Ausbildungspersonals und betriebliche Ausbildungsphasen in hauswirtschaftlich betriebenen Pflege- und Jugendhilfeeinrichtungen, Krankenhäusern und Beherbergungsbetrieben.
FpHWpoSL lernen unter anderem die Zubereitung von Speisen, die fachgerechte Reinigung und Pflege von Textilien sowie die Alltagsbetreuung von Senioren bzw. Kindern und Jugendlichen.

Weitere Infos zum Ausbildungsberuf: Fachpraktiker/-in Hauswirtschaft
 

Steckbrief Fachpraktiker/-in Hauswirtschaft:

Dauer der Ausbildung:

3 Jahre

Ausbildungsbeginn:

Nach den ersten drei Wochen der Sommerferien in NRW

Vergütung:

Das Ausbildungsgeld wird im Rahmen der Förderung zur Teilnahme am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit übernommen.

Nachweise:

Während der Arbeitszeit ist ein schriftlicher Ausbildungsnachweis zu führen.


Ausbildungsinhalte

Versorgungstätigkeiten:

  • Lebensmittel vorbereiten und verarbeiten
  • Herstellung von Speisen, Getränken und Gebäck
  • Speisen anrichten, portionieren und ausgegeben
  • Lagerung von Lebensmitteln und Speisen
  • Räume und Betriebseinrichtungen reinigen und pflegen
  • Durchführung von Textilreinigung und -pflege
  • einfache Instandhaltungsarbeiten
  • Reklamationen entgegennehmen und weiterleiten
  • Planung und Umsetzung von Arbeitsabläufen
  • Mitwirkung bei Wareneinkauf, Warenannahme und Warenkontrolle

Betreuungstätigkeiten (Wahlpflichtbereich):

  • Alltagsbegleitung (Kinder, Jugendliche bzw. Senioren)
  • Unterstützung des Pflege- bzw. pädagogischen Fachpersonals

Übergreifend:

  • Kenntnisse über Themen wie Ausbildungsvertrag, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz

Beschäftigungsbetriebe:

FpHWpoSL können in Einrichtungen der Senioren-, Jugend- und Familienhilfe, Schulen und Kindergärten sowie Krankenhäusern, Privathaushalten und landwirtschaftlichen Unternehmen, Beherbergungsbetrieben, Tagungshäusern und gastronomischen Einrichtungen tätig werden. 

Ihre Ansprechpartnerin und Ihr Ansprechpartner beim BBW:

Annette Fecke
Tel.: 02921 684-237
E-Mail: annette.fecke@lwl.org

Désirée Reiß
Tel.: 02921 684-222
E-Mail: desiree.reiss@lwl.org
 

Aufsichtsführende Stelle: Landwirtschaftskammer NRW