Softwaretest
Barrierefreie Software stellt neben dem kompetenten Einsatz der Hilfsmitteltechnik eine wichtige Grundlage für ein selbstbestimmtes und produktives Arbeiten dar. Hierbei wird vorrangig die Accessibility (Zugänglichkeit) sowie Usability (Gebrauchstauglichkeit) der Anwendungsprogramme bewertet.
Als Bewertungskriterien werden die Richtlinien der BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung), die in Anlehnung an die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) verfasst worden sind, herangezogen. Diese Richtlinien sollen einen vollumfassenden und barrierefreien Zugang der Informations- und Kommunikationstechnik für Menschen mit Behinderung im Sinne des § 3 des Behinderungsgleichstellungsgesetzes eröffnen. Die Verordnung gilt für Internetauftritte und -angebote, grafische Programmoberflächen (einschließlich Apps und sonstige Anwendungen für mobile Endgeräte) sowie für PDF-Dokumente.
Das Beratungszentrum Soest wurde im Jahr 2016 durch das Projekt „Incobs“, basierend auf der BITV, zum Kompetenzzentrum für barrierefreie IT ausgezeichnet. Im Zuge dessen wurde das Modul „Softwaretestung“ mit dem InkA und dem IFD Münster entwickelt und mit in das Leistungsportfolio des Beratungszentrums Soest aufgenommen.
In Kooperation mit den Softwareherstellern und der hiesigen IT, wird vorrangig das Ziel einer barrierefreien Nutzung der Anwendungsprogramme angestrebt. Ist eine Anpassung durch den Softwarehersteller aus technischen oder finanziellen Gründen nicht möglich, dient der Softwaretest in Form eines Berichts als Bewertungsgrundlage für den Anpassungsbedarf.
Der Softwaretest erfordert von den Fachberatern_Fachberaterinnen Kenntnisse über Netzwerke, Programme, GUI-/Webentwicklung und IT-Strukturen. Darüber hinaus ist ein umfangreiches Wissen zur Barrierefreiheit (WCAG, BITV, IBM-Accessibility Guidelines, bit.inklusiv etc.) sowie zu den spezifischen Eigenschaften der Hilfsmittelsoftware (Screenreader, Großschrift) unabdingbar. Die Auftragsbeschreibung, Testmethoden und Dokumentationen werden im Kompetenzzentrum unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.
Zuständiger Fachberater:
Kai Lammert
Tel.: 02921 684-251
Fax: 02921 684-350
E-Mail: kai.lammert@lwl.org