Hilfsmittelberatung mit Feststellung des funktionalen Sehvermögens
Gutes Sehen ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche berufliche Tätigkeit. Was aber, wenn das Sehvermögen durch Krankheit oder Unfall beeinträchtigt ist und auch mit einer Brille nicht wieder voll hergestellt werden kann?
Das Beratungszentrum am LWL-Berufsbildungswerk Soest bietet eine individuelle Hilfsmittelberatung für Menschen mit Sehbehinderung im Erwerbsleben. Es werden Lösungen erarbeitet, die auf die individuelle Sehleistung, die Bedürfnisse und die konkreten Bedingungen am Arbeitsplatz abgestimmt sind.
Die Verarbeitung einer möglichen Sehverschlechterung mit einhergehenden Veränderungen, das Erkennen eigener Grenzen die damit verbundenen Ängste und Sorgen zur Arbeit sowie die Inanspruchnahme von Unterstützung sind Teile der Anamnese in der Hilfsmittelberatung.
Es wird zu den Auswirkungen von Seheinschränkungen, den Möglichkeiten zur Kompensation und zur Anpassung von Arbeitsabläufen beraten. Darüber hinaus werden Empfehlungen ausgesprochen zu optischen und technischen Arbeitshilfen sowie zur Gestaltung und Ergonomie am Arbeitsplatz.
Die Augenoptikermeister/-innen im Beratungszentrum beraten zu:
Feststellung des funktionalen Sehvermögens
- Ermittlung der Fern-Sehschärfe im Zusammenspiel beider Augen, wie Binokular Sehens und Tiefenunterscheidungsvermögen
- Erhebung der erforderlichen Brillenkorrektur
- Erhebung des Gesichtsfeldes mit Dokumentation
- Kontrolle des Augeninnendrucks
- Überprüfung des Farb- und Kontrastsehens
- Ermittlung des Vergrößerungsbedarfs
Hilfsmittelberatung
- Analyse des Aufgabenbereiches mit den Herausforderungen am Arbeitsplatz
- Bestimmung des Lichtbedarfs
- Erprobung von optischen Hilfsmitteln
- Beratung und Einweisung in die Funktionalität und den Umgang mit technischen Hilfsmitteln
- Erprobung und Testung der individuellen Hilfsmittel durch den Betroffenen/die Betroffene
- Simulieren der Arbeitsumgebung mit den erforderlichen Hilfsmitteln
- Ergonomische Beratung
- Beobachtung hinsichtlich der persönlichen Sehstrategie
- Sensibilisierung zu den erforderlichen optischen und technischen Hilfsmitteln
Dazu zählen Brillen, Kantenfilter, Lupen, Monokulare, vergrößernde Hilfsmittel, Bildschirmlesegeräte (stationär und mobil), Großschriftprogramme, Bildschirme, Monitorschwenkarme, Tastaturen, Vorlagenhalter, Beleuchtung (inkl. Feststellung der bevorzugten Farbtemperatur), PC-Einstellungen (Auflösung, Tastenbefehle etc.) und Mobiliar.
Die Betroffenen erfahren und testen, wie vergrößernde Hilfsmittel sie ganz persönlich unterstützen, wie sich die Wirkung verschiedener Darstellungen auf die persönliche Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz auswirkt. Sie erfahren auch, wie sich die Les- und Erkennbarkeit positiv verändern kann unter Berücksichtigung von unterschiedlicher Beleuchtung, Lichtfarbe und Blendung.
Häufig ist die Umgestaltung des Arbeitsplatzes in Bezug auf die Sehbehinderung erforderlich, da die Leseentfernung und die Positionierung zum Monitor nicht den „normalen“ Entfernungen entsprechen. Es ist besonders auf eine ergonomische Ausrichtung mit Blick auf die Abstände zu den Hilfsmitteln, den Überblick zu Monitoren sowie auf Arbeitsabläufe unter Einhaltung von ergonomischer Kopf- und Blickbewegung zu achten, um einer Fehlbeanspruchung entgegenzuwirken. Diese Neugestaltung schließt häufig das Anpassen einer speziellen Bildschirmarbeitsbrille mit ein.
Die erhobenen Bedarfe werden gemeinsam besprochen, mit zusätzlichen Informationen zur Unterstützung und Schulung. Ein anschließender Austausch zur Beratung mit Rückmeldung findet mit dem jeweiligen Integrationsfachdienst, Inklusionsamt Arbeit und eventuell weiteren Leistungserbringern statt. Das Beratungsprotokoll beziehungsweise der Hilfsmittelbericht wird erstellt.
Die Ergebnisse dieser Hilfsmittelberatung fließen in die Empfehlungen zur Gestaltung der Arbeitsplätze, zum individuellen Bedarf an optischen, vergrößernden und technischen Hilfsmitteln, zum Bedarf an Licht, zur Lichtfarbe und Beleuchtungsstärke sowie zu geeigneten Maßnahmen zur Reduzierung von Blendung ein und tragen bei zur langfristigen Sicherung der Arbeitsverhältnisse bei.
Zuständige Fachberaterin:
Elke Wegner
Tel.: 02921 684-253
Fax: 02921 684-350
E-Mail: elke.wegner@lwl.org